a) KÖR für Klinische
(KPL) und Gesundheits-PsychologInnen (GPL)
Hier handelt es sich
um die engste Kammervariante. In ihr würden über Pflichtmitgliedschaft vorerst
alle Personen erfasst, die derzeit in die Listen der KPL und GPL eingetragen
sind, bzw. die entsprechende Ausbildung absolviert haben. Diese Kammer könnte
rein innerhalb des Gesundheitsressorts geregelt werden und gilt daher in dessen
Augen als die „machbarste". Zu einer solchen Lösung gibt es bereits
ausgearbeitete Vorstellungen aus früheren Versuchen, eine Kammer einzurichten,
die man nur adaptieren müsste.
Vorteile: Einheitliche Verhandlungen für KPL- und GPL-Leistungen
im Bereich des Gesundheitswesens (Diagnostik, Behandlung, Beratung)
Nachteile: „Kleine"
Kammer mit relativ hohen Kosten für die einzelnen Mitglieder, Zersplitterung
des psychologischen Berufsbildes als Ganzes
Szenario und Einschätzung: Es ist anzunehmen, dass bei weitem nicht
alle derzeit als KPL und GPL eingetragenen Personen Mitglieder einer solchen
Kammer sein werden. Es käme zu
einer „Bereinigung" auf jene Personen, die tatsächlich und hauptsächlich im
Bereich des Gesundheitswesens tätig sind. Ebenso ist anzunehmen, dass viele
mehrfachqualifizierte, insbesondere auch psychotherapeutisch tätige
PsychologInnen es vorziehen werden, in nur einer Kammer Mitglied zu sein, auch
wenn Regelungen bezüglich der Anrechnung von Beiträgen bei
Mehrfachkammermitgliedschaften angedacht sind. Es ist als eher unwahrscheinlich
einzuschätzen, dass sich dieses Modell, einmal beschlossen, in Zukunft auf
eines der nachstehenden Modelle ausweiten ließe.
b) KÖR für KPL und
GPL unter Ausweitung des Verständnisses von GPL
Hierbei ist an eine
Ausweitung des Begriffs „GesundheitspsychologInnen" auf Personen
gedacht, die auch außerhalb des Gesundheitswesens im engeren Sinne mit „Gesundheit"
professionell befasst sind, z.B. ArbeitspsychologInnen, VerkehrspsychologInnen,
SchulpsychologInnen. Dafür müsste erst eine gesetzliche Grundlage
geschaffen werden, außerdem müsste das Einvernehmen mit anderen Ressorts
hergestellt werden, in deren Regelungskompetenz die Tätigkeit solcher
PsychologInnen fällt.
Dies wird vom Ministerium als „im vorgegebenen Zeithorizont (Mitte 2005)
als nicht machbar" betrachtet.
Vorteile: Jedenfalls
könnte ein solches Modell für den überwiegenden Großteil der derzeit als KPL
und GPL eingetragenen Personen (aber auch andere) zutreffend sein, da es ihre
tatsächlichen Tätigkeitsbereiche widerspiegelt und eine solche Kammer auch für
die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder außerhalb des Gesundheitswesens im
engeren Sinne zuständig wäre. Sie wäre von der potentiellen Zahl ihrer
Mitglieder auch wesentlich größer und damit auch verträglicher finanzierbar.
Die Zersplitterung des psychologischen Berufsbildes wäre geringer.
Nachteile: Dieses
Modell wird vom Ministerium derzeit eher abgelehnt, da der Koordinations-
und Verhandlungsaufwand als zu groß eingeschätzt wird, und außerdem den
Kompetenzbereich des Gesundheitsressorts überschreitet.
Szenario und
Einschätzung: Diese Modell kommt der beruflichen Wirklichkeit vieler
eingetragener KPL und GPL, aber auch anderer FachpsychologInnen schon relativ
nahe und steht nicht im Widerspruch zur gängigen Praxis vieler Einrichtungen
außerhalb des Gesundheitswesens, die Eintragung als KPL oder GPL als
Anstellungsvoraussetzung zu verlangen. Auch das Erfordernis der gleichgearteten
und gleichgerichteten Berufsausübung wäre gut argumentierbar (auch wenn das
ministeriumsseitig nicht so gesehen wird). Ebenso wie beim ersten Modell wären
aber Fragen der Mehrfachmitgliedschaften noch zufriedenstellend zu regeln.
c) KÖR für alle
PsychologInnen
Eine solche Regelung
würde für alle Personen mit einem Studienabschluss im Hauptfach Psychologie
gelten. Nach Ansicht des Ministeriums fehlt hier aber das Element der
gleichgerichteten und gleichgearteten Berufsausübung; ein solcher Bezug ist
aber konstitutierendes Merkmal einer Kammer. Gleiche Qualifikation allein
genügt dafür nicht. Außerdem würden sich bei diesem Modell noch größere
Kompetenzprobleme mit verschiedenen Ressorts ergeben; die Erfassung des
potentiellen Mitgliederkreises ist de facto fast unmöglich (derzeit gibt es in Österreich
grob geschätzt ca. 9-10.000 PsychologInnen).
Vorteile: Dieses
Modell beinhaltet - zumindest fiktiv - ein einheitlicheres, wenn auch sehr
abstraktes Berufsbild. Die Kammer könnte ein starker Verhandlungspartner
in sehr unterschiedlichen Einsatz- und Tätigkeitsfeldern werden (so
könnte der
Druck auf außerhalb des Gesundheitswesens freiberuflich beratend
tätige
PsychologInnen, einen Gewerbeschein für Lebens- und Sozialberatung
erwerben zu müssen, wegfallen).
Nachteile: Die
(vermutete) Unschärfe in der Definition des Berufsbildes und das Fehlen des
Kriteriums der konkreten psychologischen Berufsausübung würden die Akzeptanz
einer solchen Kammer sowohl unter den PsychologInnen als auch bei öffentlichen
Einrichtungen und Behörden sehr reduzieren. Außerdem würde sich die
Konstituierung der Kammer vermutlich über Jahre hinziehen, bis gewährleistet
ist, dass alle PsychologInnen erfasst sind.
Szenario und
Einschätzung: Dieses Modell ist vermutlich das unrealistischste unter
den angeführten. Der Widerstand sowohl aus der Berufsgruppe selbst als auch
insbesondere von anderen Interessensvertretungen und Behörden wäre nicht zu
unterschätzen. Das Gesundheitsministerium erklärt sich zudem als für eine
solche Lösung unzuständig; die Verhandlungen dafür müssten mit dem
Bundeskanzleramt geführt werden.
d) (der
Vollständigkeit halber) KÖR der „Psychoberufe" im Gesundheitswesen
Wäre das eingangs
erwähnte Ursprungsmodell, das insbesondere PsychotherapeutInnen und KPL/GPL
zusammenfasst.
Vorteile: Aus der
Sicht der Berufsgruppe der PsychologInnen bringt dieses Modell Synergien
vor allem für mehrfachqualifizierte Personen, die sowohl psychologisch als auch
über psychotherapeutisch tätig sind; der Druck zur Doppelkammermitgliedschaft
würde wegfallen. Außerdem könnten (bzw. müssten) Streitigkeiten über
Kompetenzfragen und die Abgrenzung von Tätigkeitsbereichen (z.B. Psychotherapie
vs. Psychologische Behandlung, Beratungskompetenzen, Diagnostik) kammerintern
geregelt werden. Nach außen könnte ein gemeinsames Auftreten der „Psychoberufe"
deren Stellung im Gesundheitswesen stärken.
Nachteile: Die
PsychologInnen wären aufgrund der Größe der Kammer relativ zu den
PsychotherapeutInnen in der Minderheit. Die derzeit in Diskussion stehenden
Strukturmodelle für eine PsychotherapeutInnenkammer (u.a. mit eigener
„Methodenkurie") sind für nicht psychotherapeutisch tätige PsychologInnen
wenig interessant.
Szenario und
Einschätzung: An sich hätte das Modell der großen „Psychokammer" einige
Vorteile für alle beteiligten Berufsgruppen. Allerdings ist große Ablehnung
v.a. seitens des ÖBVP zu verspüren, sich damit näher auseinanderzusetzen. Es
ist zu erwarten, dass es nicht leicht ist, die Debatte um dieses Modell
wiederaufzunehmen. Außerdem hat sich das Gesundheitsministerium bereits auf die
konkrete Vorbereitung einer PsychotherapeutInnenkammer eingestellt und will
zumindest diesen Erfolg noch innerhalb der aktuellen Legislaturperiode
verbuchen. So wie es aussieht, ist der „Zug abgefahren".