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Versicherungspflicht laut PG 2013

Das neue PG regelt eine für alle eingetragenen Klinischen und Gesundheits-PsychologInnen verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung (§39 PG).
Für alle BIS zum 1. Juli 2014 eingetragenen Klinischen und Gesundheits-PsychologInnen gilt gemäß §48 Abs.7 eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015. Bis zu diesem Stichtag müssen ALLE Klinischen und Gesundheits-PsychologInnen eine Berufshaftpflichtversicherung, die der gesetzlichen Regelung im PG entspricht, nachweisen.
„Alle“ bedeutet hier auch, dass die Versicherungspflicht gleichermaßen für KP und GP im Angestelltenverhältnis wie für selbständige KP und GP gilt.

All jene, die nach dem 1. Juli 2014 in die Listen eingetragen werden, haben eine gesetzeskonforme Einzelversicherung schon bei Eintrag nachzuweisen.

 

GkPP-Angebote für Berufshaftpflichtversicherung NEU:

Die nachstehende Angebotspalette, die die GkPP mit Unterstützung einer sehr versierten Maklerin mit ihrem alten und neuen Partner, der Wiener Städtischen Versicherung, ausverhandelt hat, folgt ebenfalls dem oben geschilderten Procedere, d.h., die genannten Jahresprämien sind bereits für GkPP-Mitglieder zulasten unseres Vermittlungsanteils rabattiert.

Für alle Varianten der Berufshaftpflichtversicherung gilt:

  • Einzelpolizze auf den eigenen Namen zur Gewährleistung der Nachweispflicht, damit individuelle Laufzeit

  • Versicherungsschutz für eigenverantwortliche klinisch- bzw. gesundheitspsychologische Tätigkeit i.S. des PG 2013 einschließlich der Tätigkeit von Personen, die dem/r VersicherungsnehmerIn fachlich unterstellt und weisungsgebunden sind,  und deren Tätigkeit er/sie verantwortet, sowie darüberhinausgehend

  • eigenverantwortliche psychotherapeutische Tätigkeit i.S. des PthG 1990, mediatorische Tätigkeit i.S. des ZivMedG, Supervision und arbeits- und organisationspsychologische Tätigkeit

  • zehnjährige Vertragslaufzeit mit zuschlagsfreiem Ausstieg nach dem dritten Jahr

  • Weiterführung der Versicherung unabhängig von der Mitgliedschaft bei der GkPP

  • unbeschränkte Nachhaftung

 

Angebotsvarianten Berufshaftpflichtversicherung
(rabattierte Jahresprämien für GkPP-Mitglieder):

 

  • Grundvariante gem. §39 PG 2013, Mindestdeckung 1 Mio. €:     93,50 €

 

Varianten für die freiwillige Höherversicherung der Mindestdeckung nach:
  • Variante 1,5 Mio. €                                                                                                      99,00 €
  • Variante 2 Mio. €                                                                                                       110,50 €
  • Variante 3,5 Mio. €                                                                                                    131,75 €
  • Variante 5 Mio. €                                                                                                       144,50 €

Zusatzangebot Berufsrechtsschutzversicherung (gilt nur in Kombination mit einer der oben angeführten Haftpflichtversicherungsvarianten):

ist nicht gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben, günstig bei Strafverfolgung im Zusammenhang mit der Berufsausübung                 36,- € Jahresprämie

 

 

 

 



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