BERUFSPOLITIK

 

Pressekonferenz am 8.10.2019 mit großem Echo. Für die GkPP: Mag.a Andrea Birbaumer

Pressespiegel (Stand 9.10.2019)

Alle Fotos: © Marton

 

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Für eine bessere Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Österreich!

 

 

Es heißt: Österreich ist das Land mit einem der besten Gesundheitssysteme der Welt. Aber: In der Betreuung psychisch erkrankter Menschen hat Österreich großen Aufholbedarf!

Während die Zahl der Betroffenen seit Jahren zunimmt, gibt es bei der Versorgung in Österreich massive Lücken. Monatelange Wartezeiten - gerade für Kinder und Jugendliche - sind keine Seltenheit. Ein verspäteter Behandlungsbeginn führt jedoch bei Betroffenen zu mehr Leid und verursacht zudem im Gesundheits- und Sozialsystem Zusatzkosten in einer Höhe von Hunderten Millionen Euro.

In der nächsten Legislaturperiode geht es darum, gemeinsam die richtigen Schritte zu setzen, um dieser Entwicklung gegenzusteuern. Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) erhebt mit seinen KooperationspartnerInnen GkPP (Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen, Berufsvertretung) und PKP (Pioniere der Klinischen Psychologie) mit der vorliegenden Petition daher folgende Forderungen:

1. Ausreichend Behandlungsplätze für psychisch erkrankte Menschen. Wir fordern ambulante Behandlungsplätze für eine Vollversorgung ohne Wartezeit und auf hohem Qualitätsniveau. Im Zentrum: Der Auf- und Ausbau der Kassenplätze für Klinische PsychologInnen, PsychiaterInnen und PsychotherapeutInnen.

2. Kurzfristig: Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung. Klinisch-psychologische Behandlung wirkt effizient. Das belegen wissenschaftliche Studien. Während klinisch-psychologische Behandlung im stationären Bereich (Krankenanstalten) längst etabliert und gesetzlich seit 1993 verankert ist, gibt es das Angebot klinisch-psychologischer Behandlung als Kassenleistung im niedergelassenen Bereich noch immer nicht. Obwohl damit eine massive Versorgungslücke auch in den ländlichen Gebieten rasch und hoch qualitativ zu schließen wäre. Durch die Aufnahme klinisch-psychologischer Behandlung als Kassenleistung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wird der dringendste akute Versorgungsbedarf für Menschen mit psychischen Erkrankungen gedeckt.

3. Langfristig: „Masterplan: Psychisch gesundes Österreich“ aller PSY-Berufe. Egal, ob PsychiaterInnen, PsychotherapeutInnen oder Klinische PsychologInnen - jede Profession leistet ihren wichtigen Beitrag zur Verbesserung der psychischen Versorgung in Österreich. Klar ist daher: Diese Verbesserung kann nur langfristig und unter Einbindung aller PSY-Berufe und gemeinsam mit der Politik erfolgen. Wir schlagen deshalb die gemeinsame Erarbeitung eines „Masterplan: Psychisch gesundes Österreich“ vor.

Begründung

Eine nachhaltige Verbesserung der psychischen Versorgung führt dazu, dass Betroffene in Österreich professionell und zeitnah versorgt und ihr Leid und das ihrer Angehörigen gemildert werden. Außerdem wird das Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftssystem mittel- und langfristig erheblich entlastet. Darin liegen auch große Einsparungsmöglichkeiten.

 

Entwicklungen und Standpunkte

Hier finden Sie Positionen und Stellungnahmen der GkPP zu unterschiedlichen berufspolitischen Themenbereichen:

  zur Kammerdebatte
  zum BAGS
  zur PG-Novelle
  zur FSG-Novelle
  zu Bakkalaureat- und Master-Studienplan
  zur Gemeindepsychologie
  zu Gender und Diversity
  zu Public Health

 

Zur Kammerdebatte

Regelmäßig wird immer  darüber diskutiert, ob und in welcher Form eine PsychologInnenkammer eingerichtet werden soll. Zuletzt erwog man im Jahr 2004 die Einrichtung einer (vergleichsweise großen) „Psychokammer" die im Wesentlichen vor allem die beiden genannten Berufsgruppen umfassen sollte. Kern dieser Bestrebungen war, professionelle Leistungen dieser Berufsgruppen im Gesundheitswesen einheitlich und bundesweit verhandelbar zu machen. Allerdings wurde diese erste Idee nicht nachhaltig weiter verfolgt; massive Bedenken aus beiden Berufsgruppen führten sehr schnell zu getrennten Verhandlungswegen.

 

Die psychologischen Berufsverbände (BÖP und GkPP) diskutierten sehr viel grundsätzlicher mit dem Gesundheitsministerium:

  • Erstens hinterfragten wir den Nutzen, den eine Kammer gegenüber der derzeitigen Gesetzeslage (Psychologengesetz von 1990) für wen (Behörden, Verhandlungspartner, PsychologInnen) gemessen am Aufwand bringen könnte.
  • Zweitens problematisierten wir mögliche Entwicklungen und potentielle Schlechterstellungen von PsychologInnen für den Fall, dass wohl eine PsychotherapeutInnenkammer, aber keine PsychologInnenkammer eingerichtet würde. Die Nähe der beiden Berufsbilder zueinander bringt ja einerseits Konkurrenz um Tätigkeitsfelder mit sich, aber auch möglicherweise übertriebenen „Bekenntnisdruck" auf mehrfachqualifizierte Personen.
  • Drittens forderten wir ein, nach Lösungen für die gesamte (bzw. möglichst große Teile der) Berufsgruppe der PsychologInnen.

 

2004 standen folgende Modelle zur Debatte:

1. Körperschaft öffentlichen Rechts

(KÖR; =Kammer, muss aber nicht so heißen)
Eine KÖR dient der Wahrnehmung der Interessen von „durch eine gleichgerichtete und gleichgeartete Berufsausübung zusammengeschlossenen Berufsgruppen".

 

a) KÖR für Klinische (KPL) und Gesundheits-PsychologInnen (GPL)

Hier handelt es sich um die engste Kammervariante. In ihr würden über Pflichtmitgliedschaft vorerst alle Personen erfasst, die derzeit in die Listen der KPL und GPL eingetragen sind, bzw. die entsprechende Ausbildung absolviert haben. Diese Kammer könnte rein innerhalb des Gesundheitsressorts geregelt werden und gilt daher in dessen Augen als die „machbarste". Zu einer solchen Lösung gibt es bereits ausgearbeitete Vorstellungen aus früheren Versuchen, eine Kammer einzurichten, die man nur adaptieren müsste.

 

Vorteile: Einheitliche Verhandlungen für KPL- und GPL-Leistungen im Bereich des Gesundheitswesens (Diagnostik, Behandlung, Beratung)

Nachteile: „Kleine" Kammer mit relativ hohen Kosten für die einzelnen Mitglieder, Zersplitterung des psychologischen Berufsbildes als Ganzes

Szenario und Einschätzung: Es ist anzunehmen, dass bei weitem nicht alle derzeit als KPL und GPL eingetragenen Personen Mitglieder einer solchen Kammer sein werden. Es käme zu einer „Bereinigung" auf jene Personen, die tatsächlich und hauptsächlich im Bereich des Gesundheitswesens tätig sind. Ebenso ist anzunehmen, dass viele mehrfachqualifizierte, insbesondere auch psychotherapeutisch tätige PsychologInnen es vorziehen werden, in nur einer Kammer Mitglied zu sein, auch wenn Regelungen bezüglich der Anrechnung von Beiträgen bei Mehrfachkammermitgliedschaften angedacht sind. Es ist als eher unwahrscheinlich einzuschätzen, dass sich dieses Modell, einmal beschlossen, in Zukunft auf eines der nachstehenden Modelle ausweiten ließe.

 

b) KÖR für KPL und GPL unter Ausweitung des Verständnisses von GPL

Hierbei ist an eine Ausweitung des Begriffs „GesundheitspsychologInnen" auf Personen gedacht, die auch außerhalb des Gesundheitswesens im engeren Sinne mit „Gesundheit" professionell befasst sind, z.B. ArbeitspsychologInnen, VerkehrspsychologInnen, SchulpsychologInnen. Dafür müsste erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, außerdem müsste das Einvernehmen mit anderen Ressorts hergestellt werden, in deren Regelungskompetenz die Tätigkeit solcher PsychologInnen fällt. Dies wird vom Ministerium als „im vorgegebenen Zeithorizont (Mitte 2005) als nicht machbar" betrachtet.

Vorteile: Jedenfalls könnte ein solches Modell für den überwiegenden Großteil der derzeit als KPL und GPL eingetragenen Personen (aber auch andere) zutreffend sein, da es ihre tatsächlichen Tätigkeitsbereiche widerspiegelt und eine solche Kammer auch für die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder außerhalb des Gesundheitswesens im engeren Sinne zuständig wäre. Sie wäre von der potentiellen Zahl ihrer Mitglieder auch wesentlich größer und damit auch verträglicher finanzierbar. Die Zersplitterung des psychologischen Berufsbildes wäre geringer.

Nachteile: Dieses Modell wird vom Ministerium derzeit eher abgelehnt, da der Koordinations- und Verhandlungsaufwand als zu groß eingeschätzt wird, und außerdem den Kompetenzbereich des Gesundheitsressorts überschreitet.

Szenario und Einschätzung: Diese Modell kommt der beruflichen Wirklichkeit vieler eingetragener KPL und GPL, aber auch anderer FachpsychologInnen schon relativ nahe und steht nicht im Widerspruch zur gängigen Praxis vieler Einrichtungen außerhalb des Gesundheitswesens, die Eintragung als KPL oder GPL als Anstellungsvoraussetzung zu verlangen. Auch das Erfordernis der gleichgearteten und gleichgerichteten Berufsausübung wäre gut argumentierbar (auch wenn das ministeriumsseitig nicht so gesehen wird). Ebenso wie beim ersten Modell wären aber Fragen der Mehrfachmitgliedschaften noch zufriedenstellend zu regeln.

 

c) KÖR für alle PsychologInnen

Eine solche Regelung würde für alle Personen mit einem Studienabschluss im Hauptfach Psychologie gelten. Nach Ansicht des Ministeriums fehlt hier aber das Element der gleichgerichteten und gleichgearteten Berufsausübung; ein solcher Bezug ist aber konstitutierendes Merkmal einer Kammer. Gleiche Qualifikation allein genügt dafür nicht. Außerdem würden sich bei diesem Modell noch größere Kompetenzprobleme mit verschiedenen Ressorts ergeben; die Erfassung des potentiellen Mitgliederkreises ist de facto fast unmöglich (derzeit gibt es in Österreich grob geschätzt ca. 9-10.000 PsychologInnen).

Vorteile: Dieses Modell beinhaltet - zumindest fiktiv - ein einheitlicheres, wenn auch sehr abstraktes Berufsbild. Die Kammer könnte ein starker Verhandlungspartner in sehr unterschiedlichen Einsatz- und Tätigkeitsfeldern werden (so könnte der Druck auf außerhalb des Gesundheitswesens freiberuflich beratend tätige PsychologInnen, einen Gewerbeschein für Lebens- und Sozialberatung erwerben zu müssen, wegfallen).

Nachteile: Die (vermutete) Unschärfe in der Definition des Berufsbildes und das Fehlen des Kriteriums der konkreten psychologischen Berufsausübung würden die Akzeptanz einer solchen Kammer sowohl unter den PsychologInnen als auch bei öffentlichen Einrichtungen und Behörden sehr reduzieren. Außerdem würde sich die Konstituierung der Kammer vermutlich über Jahre hinziehen, bis gewährleistet ist, dass alle PsychologInnen erfasst sind.

Szenario und Einschätzung: Dieses Modell ist vermutlich das unrealistischste unter den angeführten. Der Widerstand sowohl aus der Berufsgruppe selbst als auch insbesondere von anderen Interessensvertretungen und Behörden wäre nicht zu unterschätzen. Das Gesundheitsministerium erklärt sich zudem als für eine solche Lösung unzuständig; die Verhandlungen dafür müssten mit dem Bundeskanzleramt geführt werden.

 

d) (der Vollständigkeit halber) KÖR der „Psychoberufe" im Gesundheitswesen

Wäre das eingangs erwähnte Ursprungsmodell, das insbesondere PsychotherapeutInnen und KPL/GPL zusammenfasst.

Vorteile: Aus der Sicht der Berufsgruppe der PsychologInnen bringt dieses Modell Synergien vor allem für mehrfachqualifizierte Personen, die sowohl psychologisch als auch über psychotherapeutisch tätig sind; der Druck zur Doppelkammermitgliedschaft würde wegfallen. Außerdem könnten (bzw. müssten) Streitigkeiten über Kompetenzfragen und die Abgrenzung von Tätigkeitsbereichen (z.B. Psychotherapie vs. Psychologische Behandlung, Beratungskompetenzen, Diagnostik) kammerintern geregelt werden. Nach außen könnte ein gemeinsames Auftreten der „Psychoberufe" deren Stellung im Gesundheitswesen stärken.

Nachteile: Die PsychologInnen wären aufgrund der Größe der Kammer relativ zu den PsychotherapeutInnen in der Minderheit. Die derzeit in Diskussion stehenden Strukturmodelle für eine PsychotherapeutInnenkammer (u.a. mit eigener „Methodenkurie") sind für nicht psychotherapeutisch tätige PsychologInnen wenig interessant.

Szenario und Einschätzung: An sich hätte das Modell der großen „Psychokammer" einige Vorteile für alle beteiligten Berufsgruppen. Allerdings ist große Ablehnung v.a. seitens des ÖBVP zu verspüren, sich damit näher auseinanderzusetzen. Es ist zu erwarten, dass es nicht leicht ist, die Debatte um dieses Modell wiederaufzunehmen. Außerdem hat sich das Gesundheitsministerium bereits auf die konkrete Vorbereitung einer PsychotherapeutInnenkammer eingestellt und will zumindest diesen Erfolg noch innerhalb der aktuellen Legislaturperiode verbuchen. So wie es aussieht, ist der „Zug abgefahren".

 

2. „Beleihung"

Dieses Modell bedeutet, dass hoheitliche Aufgaben, z.B. die Listenführung für KPL und GPL, an eine Körperschaft des Privatrechts (z.B. einen Verein) ausgelagert werden kann. Das ist aber keinesfalls eine umfassende gesetzliche Berufsvertretung, sondern privatisiert nur die derzeit beim Ministerium liegenden Verwaltungsaufgaben. Eine solche Lösung bringt daher auch keine substantielle Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation (Psychologengesetz 1990) mit sich. Die Beleihungskonstruktion erfreut sich in den aktuellen Verhandlungen zwischen Ministerium, BÖP und GkPP keiner großen Beliebtheit.

 

3. Strukturelle Beibehaltung des Status Quo (Psychologengesetz 1990)

Diskutiert wird auch das Szenario „gar keine Psychologenkammer". Im Wesentlichen bedeutet dies die Fortsetzung der im Psychologengesetz vorgesehenen Strukturen (ministerielles Verwaltungsorgan zur Listeneintragung und -führung, sowie Kontrolle der Ausbildungseinrichtungen, unter Beratung durch den ehrenamtlich tätigen Psychologenbeirat). Allenfalls würden verschiedene Details (z.B. Berufspflichten, Dokumentation, Aus- und Fortbildungsvorschriften) per Novellierung verändert.

 

Die GkPP hat unter seinen Mitgliedern eine Umfrage gestartet.

Hier finden Sie die Ergebnisse:Umfrage Ergebnisse 2004

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