FACHABTEILUNG ARBEITSPSYCHOLOGIE


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Berufspolitik


   

 

Positionierung / Ziele der Fachabteilung

Unser genereller Arbeitsauftrag ist die Verankerung der Arbeitspsychologie in Österreich.
Die Arbeit an der Erreichung dieses mittel- bis langfristigen Ziels ist die Aufgabe der FA Arbeitspsychologie. Die hierfür notwendigen Aktivitäten sind sowohl auf politischer und Lobbying- Ebene zu setzen als auch im PR- und Marketing-Bereich. Tätigkeitsbericht und Vorhaben FA Arbeitspsychologie GV 2009


Arbeitspsychologie in der PG-Novelle

Ein Grundgedanke der GkPP bezüglich der Novellierung des Psychologengesetzes ist:
Es sollten möglichst viele psychologische Fachrichtungen in das Gesetz integriert werden können, sofern sie sich in engerer oder weiterer Form mit "Gesundheit(sförderung)" assoziieren lassen.

Gegenwärtig sind bspw. die Verkehrspsychologie im Verkehrsministerium, die Schulpsychologie im Unterrichtsministerium und die Arbeitspsychologie gar nicht geregelt. Eine Einbeziehung möglichst vieler -psychologien soll u.a. der Vergleichbarkeit der Standards, der Transparenz, der gegenseitigen Anerkennung, der Qualitätssicherung, der Einheit der psychologischen Wissenschaft dienen. Somit wird versucht, die Anrechenbarkeiten klarer und handhabbarer zu machen (das gilt auch für Anrechenbarkeiten von ausländischen Qualifikationen).

Die Novellierung sieht eine klarere Trennung zwischen Klinischer und Gesundheits-Psychologie vor, die KEINE Verschärfung der bisherigen Situation darstellt, sondern die beiden Berufsfelder deutlicher als eigenständig hervorhebt, somit auch die Gesundheitspsychologie aufwertet und mit ihren Differenzierungen in Form von Schwerpunktsetzungen (Arbeits-, Sport-, Verkehrs-, Schulpsychologie etc.) klar von der Klinischen Psychologie abhebt.

Um Aus- Fort- und Weiterbildungsmodalitäten der Berufsrealität entsprechend zu gestalten, gehen wir von modularen Ausbildungscurricula aus, deren Anrechenbarkeiten in alle Richtungen möglich sein sollen. Das heißt im Klartext, dass der Erwerb von zwei Berufsbezeichnungen nicht eine Verdopplung der Ausbildungsinhalte bedeuten kann, sondern lediglich die Ergänzung um die für den zweiten zu erwerbenden Berufstitel spezifischen und notwendigen theoretischen und praktischen Grundlagen.

Für ArbeitspsychologInnen ergibt sich durch die geplante Novellierung die Möglichkeit der gesetzlichen Verankerung und die Nachvollziehbarkeit der Qualifikationskriterien, die sich an den momentan gültigen Kriterien für die Zertifizierung orientieren. Die Arbeitspsychologie, wie auch andere -psychologien, wird im Rahmen einer Verordnung geregelt werden, im Gesetz selbst werden nach wie vor lediglich die Klinische und die Gesundheits-Psychologie explizit ausgeführt. Die Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen mit geringerer Qualifikation wird somit ebenfalls deutlich.
Bisherige Listen bspw. für die Zertifizierung als ArbeitspsychologInnen behalten ihre Gültigkeit und sollten zumindest für Gesundheits-PsychologInnen mit Zertifizierung übernommen werden können.
Für ArbeitspsychologInnen ohne Titel Gesundheits-Psychologie müssen Regelungen erst geschaffen werden. Vorstellbar ist auch die Beibehaltung verschiedener Qualifikationen und Ausrichtungen: entweder im Gesundheitsbereich an die Gesundheitspsychologie gekoppelt oder durch Zertifizierung durch die Berufsverbände wie bisher.


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Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz

In der Praxis gewinnt die Arbeitspsychologie auch in der betrieblichen Gesundheitsförderung an Bedeutung. Die Bundesregierung bekennt sich auch 2008 zu einer Weiterentwicklung und dem Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung. Derzeit ist ein Entwurf für ein Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz in Begutachtung.

Auch wenn wir nicht dazu eingeladen wurden eine Stellungnahme abzugeben, sind wir aufgrund unserer Vernetzungsarbeit über die Positionierung der für den Arbeitnehmerschutz relevanten Einrichtungen informiert. Als Folge der in den vergangenen Jahren geführten Kooperationsgespräche kann beispielsweise das Seminarangebot von AUVA-ExpertInnen genannt werden. Seit 2008 wird im AUVA-Kursangebot regelmäßig das Fachseminar „Rechtliche Grundlagen des ArbeitnehmerInnenschutzes für PsychologInnen“ angeboten (siehe WEITERBILDUNG  Veranstaltungen).


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Normungsausschuss

Die GkPP ist Mitglied des Österreichischen Normungsinstituts. Wir arbeiten kontinuierlich aktiv im Normungsausschuss  ON-K 249 „Dienstleistungen und Prozesse der Personalentwicklung“ mit.
Die Arbeit der GkPP in und für den ÖNORM-Ausschuss hat mit einer kritischen Stellungnahme zur ÖNORM EN ISO-10075 (3-teilige Norm zur Messung von psychischer Belastung am Arbeitsplatz) 2003 begonnen.

Die ÖNORM D 4000 „Anforderungen an Prozesse und Methoden in der Personalauswahl und –entwicklung“ haben wir wesentlich mitgestaltet. Diese und alle anderen gültigen Normen sind über das Österreichische Normungsinstitut www.on-norm.at zu beziehen.

Neben Stellungnahmen zu internationalen Normungsentwürfen, die wir laufend abgeben, beschäftigen wir uns gegenwärtig mit Überlegungen zu einer Norm im Bereich „Betriebliche Gesundheitsförderung“.

Voraussetzung zur Erfüllung unseres Arbeitsauftrags der Verankerung der Arbeitspsychologie in Österreich ist eine intensive und laufende inhaltliche Auseinandersetzung mit arbeitspsychologischem Fachwissen, um eine fundierte sowie den aktuellen Entwicklungen (europaweit und international) entsprechende Standortbestimmung vornehmen und nach außen tragen zu können.


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Betriebliche Gesundheitsförderung in Europa und international

Ein Grundgedanke der GkPP bezüglich der betrieblichen Gesundheitsförderung UND des ArbeitnehmerInnenschutzes  ist:

Arbeit erhält (psychisch) gesund oder macht (psychisch) krank, je nachdem ob wir einer gesundheitsförderlichen oder krankmachenden Arbeitssituation ausgesetzt sind.

 

ArbeitnehmerInnenschutz und Gesundheitsförderung sind gemeinsam Bestandteil eines modernen betrieblichen Gesundheitsmanagements was auch in der Definition von betrieblicher Gesundheitsförderung zum Ausdruck kommt:

„Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.“
„Luxemburger Deklaration“, November 1997.
http://www.netzwerk-bgf.at/mediaDB/MMDB123866_Luxemburg%20Deklaration%20deutsch.pdf

 

Eine Auffassung von Gesundheitsförderung, die sich auch in einer Neuorientierung des traditionellen Arbeitsschutzes (ArbeitnehmerInnenschutz) in Gesetzgebung und Praxis (eingeleitet durch die Richtlinie des Rates 89/391/EWG) bemerkbar macht.

http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=de&numdoc=31990L0270&model=guichett

„Konzentrierte sich betriebliche Gesundheitspolitik jahrzehntelang auf den betrieblichen Arbeitsschutz und das VERMEIDEN und BESEITIGEN gesundheits-gefährdender Arbeitsbedingungen (Schröder und Sochert 1989, Klotter 1999) und Verhaltensweisen, so wird inzwischen vermehrt auch nach Möglichkeiten der Entwicklung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen und Verhaltensweisen gefragt.“

Ulich, E. (2001). Arbeitspsychologie. vdf, Hochschulverlag an der ETH Zürich; Stuttgart: Schäffer-Poeschel Verlag; S.485.

 

Eine Gesundheitsförderung, die den Einfluss der sich verändernden Lebens- Freizeit- und Arbeitsbedingungen als entscheidender Einflussfaktor auf die Gesundheit anerkennt, aus der ergibt sich eine Forderung:
„Die Art und Weise, wie eine Gesellschaft die Arbeit, die Arbeitsbedingungen und die Freizeit organisiert, sollte eine Quelle von Gesundheit und nicht der Krankheit sein. Gesundheitsförderung schafft sichere, befriedigende und anregende Arbeits- und Lebensbedingungen.“
WHO/Europa „Ottawa-Charta“, 1986.

http://www.euro.who.int/AboutWHO/Policy/20010827_2?language=German

 

Dieses Ziel in der Gesundheitsförderung zeigt, dass …
Damit wird deutlich, dass die WHO die in den Arbeits- und Sozialwissenschaften gefundene Beziehung zwischen der Qualität des Arbeitslebens und der allgemeinen Lebensqualität in ihrer Konzeption von Gesundheit integriert hat.“

Ulich, E., Wülser M. (2005). Gesundheitsmanagement im Unternehmen. Arbeitspsychologische Perspektiven. Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr.Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden; S.17.

 

Wie diese Arbeitsbedingungen beschaffen sein sollten, darüber hat sich die Kommission bereits seit 2001 Gedanken gemacht:
In den Mitteilungen der Kommission wurden 2001 Indikatoren für die Qualität von Arbeitsplätzen definiert: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=113&langId=en

Vor allem die Erste Kategorie – Merkmale des Arbeitsplatzes - beziehen sich auf arbeitspsychologische Gestaltungsmerkmale (z.b.: Intrinsische Qualität der Arbeitsplätze), so werden als potenzielle Indikatoren die Arbeitszufriedenheit „...unter Berücksichtigung von Arbeitsplatzcharakteristiken, Art des Arbeitsvertrages und Arbeitszeit sowie Qualifikationsniveau bezogen auf die Arbeitsplatzanforderungen“ genannt.

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Ständige Aufgaben der Fachabteilung

    • Informationsveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen
    • GkPP-Listenführung der ArbeitspsychologInnen
    • Kontaktpflege mit im Bereich Arbeitspsychologie meinungsbildend und politisch relevanten Institutionen und Gruppierungen (Ministerien, Berufsvertretungen, Gewerkschaften, Kammern, Versicherungen etc.)
    • Weiterbildung in der GkPP und Kooperation mit Weiterbildungsinstitutionen
    • Konzeption von Weiterbildung für ArbeitspsychologInnen in Kooperation mit der Fabrik-
    • Vorschläge für die Anschaffung von Fachliteratur für die GkPP-Bibliothek
    • Erschließung des Arbeitsmarktes für ArbeitspsychologInnen
    • Enge Zusammenarbeit mit der AG Arbeitspsychologie und Förderung von Projekten

     

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