Ein Grundgedanke der GkPP bezüglich der Novellierung des Psychologengesetzes
ist:
Es sollten möglichst viele psychologische Fachrichtungen in das Gesetz
integriert werden können, sofern sie sich in engerer oder weiterer Form
mit "Gesundheit(sförderung)" assoziieren lassen.
Gegenwärtig sind bspw. die Verkehrspsychologie im Verkehrsministerium,
die Schulpsychologie im Unterrichtsministerium und die Arbeitspsychologie
gar nicht geregelt. Eine Einbeziehung möglichst vieler -psychologien
soll u.a. der Vergleichbarkeit der Standards, der Transparenz, der gegenseitigen
Anerkennung, der Qualitätssicherung, der Einheit der psychologischen
Wissenschaft dienen. Somit wird versucht, die Anrechenbarkeiten klarer und
handhabbarer zu machen (das gilt auch für Anrechenbarkeiten von ausländischen
Qualifikationen).
Die Novellierung sieht eine klarere Trennung zwischen Klinischer und Gesundheits-Psychologie
vor, die KEINE Verschärfung der bisherigen Situation darstellt, sondern
die beiden Berufsfelder deutlicher als eigenständig hervorhebt, somit
auch die Gesundheitspsychologie aufwertet und mit ihren Differenzierungen
in Form von Schwerpunktsetzungen (Arbeits-, Sport-, Verkehrs-, Schulpsychologie
etc.) klar von der Klinischen Psychologie abhebt.
Um Aus- Fort- und Weiterbildungsmodalitäten der Berufsrealität
entsprechend zu gestalten, gehen wir von modularen Ausbildungscurricula aus,
deren Anrechenbarkeiten in alle Richtungen möglich sein sollen. Das
heißt im Klartext, dass der Erwerb von zwei Berufsbezeichnungen nicht
eine Verdopplung der Ausbildungsinhalte bedeuten kann, sondern lediglich
die Ergänzung um die für den zweiten zu erwerbenden Berufstitel
spezifischen und notwendigen theoretischen und praktischen Grundlagen.
Für ArbeitspsychologInnen ergibt sich durch die geplante Novellierung
die Möglichkeit der gesetzlichen Verankerung und die Nachvollziehbarkeit
der Qualifikationskriterien, die sich an den momentan gültigen Kriterien
für die Zertifizierung orientieren. Die Arbeitspsychologie, wie auch
andere -psychologien, wird im Rahmen einer Verordnung geregelt werden, im
Gesetz selbst werden nach wie vor lediglich die Klinische und die Gesundheits-Psychologie
explizit ausgeführt. Die Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen mit geringerer
Qualifikation wird somit ebenfalls deutlich.
Bisherige Listen bspw. für die Zertifizierung als ArbeitspsychologInnen
behalten ihre Gültigkeit und sollten zumindest für Gesundheits-PsychologInnen
mit Zertifizierung übernommen werden können.
Für ArbeitspsychologInnen ohne Titel Gesundheits-Psychologie müssen
Regelungen erst geschaffen werden. Vorstellbar ist auch die Beibehaltung
verschiedener Qualifikationen und Ausrichtungen: entweder im Gesundheitsbereich
an die Gesundheitspsychologie gekoppelt oder durch Zertifizierung durch die
Berufsverbände wie bisher.
Auch wenn wir nicht dazu eingeladen wurden eine Stellungnahme abzugeben,
sind wir aufgrund unserer Vernetzungsarbeit über die Positionierung
der für den Arbeitnehmerschutz relevanten Einrichtungen informiert.
Als Folge der in den vergangenen Jahren geführten Kooperationsgespräche
kann beispielsweise das Seminarangebot von AUVA-ExpertInnen genannt werden.
Seit 2008 wird im AUVA-Kursangebot regelmäßig das Fachseminar „Rechtliche
Grundlagen des ArbeitnehmerInnenschutzes für PsychologInnen“ angeboten
(siehe WEITERBILDUNG Veranstaltungen).
Die GkPP ist Mitglied des Österreichischen Normungsinstituts. Wir arbeiten
kontinuierlich aktiv im Normungsausschuss ON-K 249 „Dienstleistungen
und Prozesse der Personalentwicklung“ mit.
Die Arbeit der GkPP in und für den ÖNORM-Ausschuss
hat mit einer kritischen Stellungnahme zur ÖNORM EN ISO-10075 (3-teilige
Norm zur Messung von psychischer Belastung am Arbeitsplatz) 2003 begonnen.
Die ÖNORM D 4000 „Anforderungen an Prozesse und Methoden in der Personalauswahl
und –entwicklung“ haben wir wesentlich mitgestaltet. Diese und alle
anderen gültigen Normen sind über das Österreichische Normungsinstitut Neben Stellungnahmen zu internationalen Normungsentwürfen, die wir
laufend abgeben, beschäftigen wir uns gegenwärtig mit Überlegungen
zu einer Norm im Bereich „Betriebliche Gesundheitsförderung“.
Voraussetzung zur Erfüllung unseres Arbeitsauftrags der Verankerung
der Arbeitspsychologie in Österreich ist eine intensive und laufende
inhaltliche Auseinandersetzung mit arbeitspsychologischem Fachwissen, um
eine fundierte sowie den aktuellen Entwicklungen (europaweit und international)
entsprechende Standortbestimmung vornehmen und nach außen tragen zu
können.
Betriebliche Gesundheitsförderung in Europa und international
Ein Grundgedanke der GkPP bezüglich der betrieblichen Gesundheitsförderung
UND des ArbeitnehmerInnenschutzes ist:
Arbeit erhält (psychisch) gesund oder macht (psychisch) krank, je nachdem
ob wir einer gesundheitsförderlichen oder krankmachenden Arbeitssituation
ausgesetzt sind.
ArbeitnehmerInnenschutz und Gesundheitsförderung sind gemeinsam Bestandteil
eines modernen betrieblichen Gesundheitsmanagements was auch in der Definition
von betrieblicher Gesundheitsförderung zum Ausdruck kommt:
„Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gemeinsamen
Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung
von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.“
„Luxemburger Deklaration“, November 1997.
http://www.netzwerk-bgf.at/mediaDB/MMDB123866_Luxemburg%20Deklaration%20deutsch.pdf
Eine Auffassung von Gesundheitsförderung, die sich auch in einer Neuorientierung
des traditionellen Arbeitsschutzes (ArbeitnehmerInnenschutz) in Gesetzgebung
und Praxis (eingeleitet durch die Richtlinie des Rates 89/391/EWG) bemerkbar
macht.
http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=de&numdoc=31990L0270&model=guichett
„Konzentrierte sich betriebliche Gesundheitspolitik jahrzehntelang
auf den betrieblichen Arbeitsschutz und das VERMEIDEN und BESEITIGEN gesundheits-gefährdender Arbeitsbedingungen
(Schröder und Sochert 1989, Klotter 1999) und
Verhaltensweisen, so wird inzwischen vermehrt auch nach Möglichkeiten
der Entwicklung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen und Verhaltensweisen
gefragt.“
Ulich, E. (2001). Arbeitspsychologie. vdf, Hochschulverlag
an der ETH Zürich; Stuttgart: Schäffer-Poeschel Verlag; S.485.
Eine Gesundheitsförderung, die den Einfluss der sich verändernden
Lebens- Freizeit- und Arbeitsbedingungen als entscheidender
Einflussfaktor auf die Gesundheit anerkennt, aus der ergibt sich eine Forderung:
„Die Art und Weise, wie eine Gesellschaft die Arbeit, die Arbeitsbedingungen
und die Freizeit organisiert, sollte eine Quelle von Gesundheit und nicht
der Krankheit sein. Gesundheitsförderung schafft sichere, befriedigende
und anregende Arbeits- und Lebensbedingungen.“
WHO/Europa „Ottawa-Charta“, 1986.
http://www.euro.who.int/AboutWHO/Policy/20010827_2?language=German
Dieses Ziel in der Gesundheitsförderung zeigt, dass …
„Damit wird deutlich, dass die WHO die in den Arbeits- und Sozialwissenschaften
gefundene Beziehung zwischen der Qualität des Arbeitslebens und der allgemeinen
Lebensqualität in ihrer Konzeption von Gesundheit integriert hat.“
Ulich, E., Wülser M. (2005). Gesundheitsmanagement im Unternehmen. Arbeitspsychologische
Perspektiven. Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr.Th. Gabler/GWV Fachverlage
GmbH, Wiesbaden; S.17.
Wie diese Arbeitsbedingungen beschaffen sein sollten, darüber hat sich
die Kommission bereits seit 2001 Gedanken gemacht:
In den Mitteilungen der Kommission wurden 2001 Indikatoren für die Qualität
von Arbeitsplätzen definiert: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=113&langId=en
Vor allem die Erste Kategorie – Merkmale des Arbeitsplatzes - beziehen
sich auf arbeitspsychologische Gestaltungsmerkmale (z.b.: Intrinsische Qualität
der Arbeitsplätze), so werden als potenzielle Indikatoren die Arbeitszufriedenheit „...unter
Berücksichtigung von Arbeitsplatzcharakteristiken, Art des Arbeitsvertrages
und Arbeitszeit sowie Qualifikationsniveau bezogen auf die Arbeitsplatzanforderungen“ genannt.
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Ständige Aufgaben der Fachabteilung
- Informationsveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen
- GkPP-Listenführung der ArbeitspsychologInnen
- Kontaktpflege mit im Bereich Arbeitspsychologie meinungsbildend und politisch
relevanten Institutionen und Gruppierungen (Ministerien, Berufsvertretungen,
Gewerkschaften, Kammern, Versicherungen etc.)
- Weiterbildung in der GkPP und Kooperation mit Weiterbildungsinstitutionen
- Konzeption von Weiterbildung für ArbeitspsychologInnen in Kooperation
mit der Fabrik-
- Vorschläge für die Anschaffung von Fachliteratur für die
GkPP-Bibliothek
- Erschließung des Arbeitsmarktes für ArbeitspsychologInnen
- Enge Zusammenarbeit mit der AG Arbeitspsychologie und Förderung
von Projekten
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