FACHABTEILUNG ARBEITSPSYCHOLOGIE


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Qualifikationskriterien

 

Zertifizierungsrichtlinien für ArbeitspsychologInnen ab 1. Oktober 2007

Ab 1. Oktober 2007 gelten die neuen Richtlinien beider Berufsverbände zur Zertifizierung von ArbeitspsychologInnen im Sinne des ASchG.

  • Es sind Theorienachweise aus verschiedenen Themenclustern zu erbringen - das Gesamtausmaß beträgt 80 Stunden.

    Nachweise für die theoretischen Kompetenzen (Cluster 1-3) sollten nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Gesundheitspsychologische Inhalte aus dem Lehrgang Gesundheitspsychologie können im Ausmaß von maximal 40 Stunden angerechnet werden Anrechnung Lehrgang GPL

  • Es muss arbeitspsychologische Praxis aus mindestens zwei unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern im Ausmaß von 500 Stunden nachgewiesen werden.

In der Folge die detaillierte Darstellung der Richtlinien, wie sie von GkPP und BÖP gemeinsam verabschiedet wurden.

 

Zertifizierungsvoraussetzungen der Berufsverbände BÖP und GkPP für ArbeitspsychologInnen

Als ArbeitspsychologInnen können zertifiziert werden:
Personen mit abgeschlossenem Psychologiestudium sowie GesundheitspsychologInnen gem. § 25 PG.
Die erforderlichen Qualifikationen setzen sich aus Theorien, Kompetenzen und Techniken/Methoden zusammen.

I. Nachweiskriterien Theorie

Das nachzuweisende Stundenausmaß für ArbeitspsychologInnen beträgt 80 Stunden. Theoretische Kenntnisse können aus Aus-, Fort- und Weiterbildung und praktischer Tätigkeit sowie Supervision und Intervision nachgewiesen werden.

Cluster 1 Rechtliche Grundlagen: 20 Stunden
  1. Rechtliche Grundlagen ASchG, PG u.ä.
  2. Arbeitsrecht
  3. Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Cluster 2 Grundlegende Theorien/Techniken und Methoden *: 30 Stunden

  1. Gruppentheorie
  2. Personen- und Settingdiagnostik
  3. Kommunikationstheorie
  4. Organisationstheorie und Organisationspsychologie
  5. Ethik, wissenschaftstheoretische Grundlagen

Cluster 3 Anwendungsbezogene Theorien/Techniken und Methoden **: 30 Stunden

  1. Prävention und Gesundheitsförderung
  2. Ergonomie
  3. Arbeitsbedingte Belastungen und Erkrankungen
  4. Arbeitswissenschaftliche Grundlagen


* Als Techniken und Methoden können Analyse- und Interventionsinstrumente gelten: z.B. Diagnostik, Arbeitsanalyse, Testverfahren, Exploration/Anamnese, Systemanalyse Evaluation; Moderation, Mediation, Beratung, Konflikt- und Krisenmanagement, Supervision und Coaching, Training, Rehabilitationstechniken, Behandlung von Arbeitsstörungen etc.
** Als Techniken und Methoden können Analyse- und Interventionsinstrumente gelten: z.B. Diagnostik, Arbeitsanalyse, Testverfahren, Exploration/Anamnese, Systemanalyse Evaluation; Moderation, Mediation, Beratung, Konflikt- und Krisenmanagement, Supervision und Coaching, Training, Rehabilitationstechniken, Behandlung von Arbeitsstörungen etc.

II. Nachweiskriterien Praxis

Die einschlägige arbeitspsychologische Praxis hat in mindestens zwei verschiedenen Anwendungsfeldern nachgewiesen zu werden. Als einschlägig gelten praktische Tätigkeiten unter Anwendung psychologischer Techniken und Methoden im Arbeitsmarktkontext. Bspw. können Exploration, Beratung und Evaluation, die in klinischen Bereichen angewandt werden, nicht als Nachweise für die Zertifizierung als ArbeitspsychologIn anerkannt werden.

PsychologInnen ohne Zusatztitel Gesundheitspsycholog/e/in:
Nachzuweisen ist mind. 1 Jahr psychologische Praxis, davon mindestens 500 Stunden in für die Arbeitspsychologie relevanten Praxisbereichen oder 1000 Stunden einschlägige Praxis in einem Durchrechnungszeitraum von 3 Jahren, sofern diese nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

GesundheitspsychologInnen:
Nachzuweisen ist die für den Erwerb des Titels Gesundheitspsycholog/e/in vorgeschriebene Praxis. Es sind keine zusätzlichen Stunden erforderlich, jedoch der Nachweis, dass zumindest 1/3 der Praxis in für die Arbeitspsychologie relevanten Praxisbereichen absolviert wurde.

Einschlägige arbeitspsychologische Anwendungsfelder:
Der Praxisnachweis ist in mindestens zwei der drei genannten Bereiche zu erbringen.

  1. Analyse und Bewertung
    Beispiele: Arbeits- und Systemanalyse, Diagnostik,  Exploration und Anamnese, Evaluation, Gesundheitszirkel, Arbeitsplatzbegutachtung und –bewertung, Personalentwicklung, Teamentwicklung, Organisationsentwicklung

 

  1. Beratung und Intervention
    Beispiele: Moderation, Mediation, Konflikt- und Krisenmanagement, Supervision und Coaching, Training, berufliche Rehabilitation, Behandlung von Arbeitsstörungen, Gesundheitszirkel, Berufsorientierung, Mobbing, Kommunikationskultur, Betriebsklima, Personalauswahl, Stressmanagement, betriebliche Weiterbildung und Karriereplanung, Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen, Teamentwicklung, MitarbeiterInnentraining, Training für Führungskräfte, Organisationsentwicklung
  1. Projekte und Forschung, facheinschlägige Veröffentlichungen und Fortbildung
    Beispiele: (Betriebliche) Gesundheitsförderung, Qualitätszirkel, Gesundheitszirkel, arbeitspsychologische Workshops u.ä., Beiträge in Fachzeitschriften, Büchern und elektronischen Medien

Zertifizierung

Die Qualifikationsnachweise in Theorie und Praxis werden mithilfe dieser Richtlinien von beiden Berufsverbänden einheitlich geprüft.
Zertifikate können nur von den Berufsverbänden vergeben werden.

Einreichung

Ihre Unterlagen (in Kopie) schicken Sie in Papierform (nicht elektronisch!) zur Prüfung an die GkPP, Kolingasse 9/3a-4, 1090 Wien.
Ihre Nachweise werden innerhalb von 14 Tagen geprüft, bei Nachfragen werden Sie kontaktiert. Danach wird Ihnen Ihr Zertifikat zugestellt, und sie werden in die Liste der zertifizierten ArbeitspsychologInnen der GkPP und der CD-Rom aufgenommen.

Für GkPP Mitglieder ist die Zertifizierung als Arbeitspsycholog/e/in eine Serviceleistung der Berufsvertretung und kostenlos. Ebenso ein jährliches Update und der Bezug der Arbeitspsychologie-Folder.

Für Nicht-Mitglieder wird für die Zertifizierung eine Eintragungsgebühr von € 60,- und eine jährliche Update-Gebühr von jeweils € 20,- eingehoben.

 

Fortbildung Arbeitspsychologie

In einem Durchrechnungszeitraum von 3 Jahren sind 16 Stunden arbeitspsychologische Weiterbildung erforderlich.

Für die Fortbildung Arbeitspsychologie können alle oben angeführten gesundheitspsychologischen Inhalte aus dem Lehrgang GPL/KPL angerechnet werden. Es bestehen keine Stundenbeschränkungen. Die anrechenbaren Lehrgangsseminare müssen aber nach erfolgter Zertifizierung zum Arbeitspsychologen/zur Arbeitspsychologin besucht werden.

Anerkannt werden alle arbeitspsychologischen Fortbildungsseminare der GkPP sowie die Fortbildung Notfallpsychologie der GkPP zur Gänze; weiters einschlägige Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen anderer AnbieterInnen (z. B. Arbeiterkammer Wien (AK), Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), Fonds Gesundes Österreich (FGÖ), Tagungen, Kongresse etc.) sowie arbeitspsychologische Intervision und Supervision.

 



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