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Zertifizierungsrichtlinien für ArbeitspsychologInnen ab 1. Oktober 2007 Ab 1. Oktober 2007 gelten die neuen Richtlinien beider Berufsverbände zur Zertifizierung von ArbeitspsychologInnen im Sinne des ASchG.
In der Folge die detaillierte Darstellung der Richtlinien, wie sie von GkPP und BÖP gemeinsam verabschiedet wurden.
Zertifizierungsvoraussetzungen der Berufsverbände BÖP und GkPP für ArbeitspsychologInnenAls ArbeitspsychologInnen können zertifiziert werden: I. Nachweiskriterien TheorieDas nachzuweisende Stundenausmaß für ArbeitspsychologInnen beträgt 80 Stunden. Theoretische Kenntnisse können aus Aus-, Fort- und Weiterbildung und praktischer Tätigkeit sowie Supervision und Intervision nachgewiesen werden. Cluster 1 Rechtliche Grundlagen: 20 Stunden
Cluster 2 Grundlegende Theorien/Techniken und Methoden *: 30 Stunden
Cluster 3 Anwendungsbezogene Theorien/Techniken und Methoden **: 30 Stunden
II. Nachweiskriterien PraxisDie einschlägige arbeitspsychologische Praxis hat in mindestens zwei verschiedenen Anwendungsfeldern nachgewiesen zu werden. Als einschlägig gelten praktische Tätigkeiten unter Anwendung psychologischer Techniken und Methoden im Arbeitsmarktkontext. Bspw. können Exploration, Beratung und Evaluation, die in klinischen Bereichen angewandt werden, nicht als Nachweise für die Zertifizierung als ArbeitspsychologIn anerkannt werden. PsychologInnen ohne Zusatztitel Gesundheitspsycholog/e/in: GesundheitspsychologInnen: Einschlägige arbeitspsychologische Anwendungsfelder:
ZertifizierungDie Qualifikationsnachweise in Theorie und Praxis werden mithilfe dieser
Richtlinien von beiden Berufsverbänden einheitlich geprüft. EinreichungIhre Unterlagen (in Kopie) schicken Sie in Papierform (nicht
elektronisch!) zur Prüfung an die GkPP, Kolingasse 9/3a-4, 1090 Wien. Für GkPP Mitglieder ist die Zertifizierung als Arbeitspsycholog/e/in eine Serviceleistung der Berufsvertretung und kostenlos. Ebenso ein jährliches Update und der Bezug der Arbeitspsychologie-Folder. Für Nicht-Mitglieder wird für die Zertifizierung eine Eintragungsgebühr von € 60,- und eine jährliche Update-Gebühr von jeweils € 20,- eingehoben.
Fortbildung ArbeitspsychologieIn einem Durchrechnungszeitraum von 3 Jahren sind 16 Stunden arbeitspsychologische Weiterbildung erforderlich. Für die Fortbildung Arbeitspsychologie können alle oben angeführten gesundheitspsychologischen Inhalte aus dem Lehrgang GPL/KPL angerechnet werden. Es bestehen keine Stundenbeschränkungen. Die anrechenbaren Lehrgangsseminare müssen aber nach erfolgter Zertifizierung zum Arbeitspsychologen/zur Arbeitspsychologin besucht werden. Anerkannt werden alle arbeitspsychologischen Fortbildungsseminare der GkPP sowie die Fortbildung Notfallpsychologie der GkPP zur Gänze; weiters einschlägige Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen anderer AnbieterInnen (z. B. Arbeiterkammer Wien (AK), Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), Fonds Gesundes Österreich (FGÖ), Tagungen, Kongresse etc.) sowie arbeitspsychologische Intervision und Supervision.
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