FACHABTEILUNG ARBEITS- und ORGANISATIONSPSYCHOLOGIE


Service / Information
| Rahmenbedingungen | ZertifizierungsrichtlinieBerufspolitik | Links | Archiv

 

Berufspolitik

 

Magazin Gesunde Arbeit 3/2022

Artikel "Die Hoffnung auf das Glück - Motivation im Kampf gegen MSE*, Depression & Co"
von Mag. Ulrike Amon-Glassl (Seiten 13-17)


   

 


Arbeitspsychologie rechtlich im ArbeitnehmerInnenschutz verankern!

Interview im Magazin "Gesunde Arbeit" 4/2016

http://www.gesundearbeit.at/cms/V02/V02_7.10/service/magazin-gesunde-arbeit

 

Pressekonferenz 20. 4. 2016
Präsentation der Studie
"Bestandsaufnahme der Arbeitssituation von ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsfachkräften und ArbeitspsychologInnen in Österreich"

GkPP Statement

Verankerung der ArbeitspsychologInnen als 3. Präventivfachkraft im ArbeitnehmerInnenschutz gefordert


Die vorliegende Studie macht deutlich, dass A&O-PsychologInnen um ihre Kompetenzen und Einsatzfelder bestens Bescheid wissen.

„Die Identifikation der KollegInnen mit ihrem Beruf“, betont Mag.a Andrea Birbaumer, Obfrau der GkPP, „ist trotz der gesetzlichen Schlechterstellung, trotz der dadurch schwierigen Rahmenbedingungen, trotz des täglichen Rechtfertigungsdrucks sehr hoch, für viele ist es der ‚Traumberuf‘“.

Die Novellierungen des ASchG der letzten Jahre haben zahlreiche Verbesserungen in der Prävention erbracht. Die intensive Auseinandersetzung mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen im ArbeitnehmerInnenschutz sowie deren verpflichtende Evaluierung sind zukunftsweisend. „A&O-PsychologInnen sind die einzigen ausgebildeten Fachkräfte im Bereich ‚psychische Belastungen‘, deshalb müssen sie als 3. Präventivkraft im ASchG fix verankert werden“, ist Mag.a Andrea Birbaumer überzeugt, „nur so ist eine Begegnung der im ArbeitnehmerInnenschutz tätigen Berufsgruppen auf Augenhöhe möglich“!

Für die Arbeits- und Organisationspsychologie ist eine sehr gute und sichere berufsrechtliche Verankerung gleichberechtigt neben der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie im Psychologengesetz (Berufsgesetz) sowie die fixe Verankerung als 3. Präventivkraft im ASchG notwendig.

Die Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen (GkPP) ist als österreichische Berufsvertretung für PsychologInnen seit über 30 Jahren Ansprechpartnerin für PsychologInnen aus verschiedenen Fachbereichen und vertritt deren Anliegen in in Politik und Öffentlichkeit. Die Fachabteilung Arbeits- und Organisationspsychologie zertifiziert A&O-PsychologInnen laufend nach geprüften Qualitätskriterien und ist seit vielen Jahren als berufliche Interessensvertretung sowie mit hochwertigen Weiterbildungsangeboten präsent.
Rückfragehinweis:
Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen (GkPP) Mag.a Andrea Birbaumer, Obfrau, FA A&O-Psychologie Margaretenstr. 72/3, 1050 Wien +43 1 317 88 94 – 14 E-Mail: birbaumer@gkpp.at Web: www.gkpp.at

 

Pressespiegel 

http://m.tt.com/lebensart/gesundheit/11397936-91/psychisch-bedingte-krankenst%C3%A4nde-nehmen-zu.csp

http://m.diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4971672/index.do

http://www.kleinezeitung.at/s/chronik/oesterreich/4971458/Psychisch-bedingte-Krankenstaende-nehmen-zu

http://derstandard.at/2000035466044/steigenKrankenstaende-wegen-psychischer-Probleme

http://www.gesund24.at/gesund/Psychisch-bedingte-Krankenstaende-nehmen-zu/232679135

http://www.vienna.at/psychisch-bedingte-krankenstaende-nehmen-zu---ak-fordert-praevention/4695852

http://www.volksblatt.at/regionales/apa_news/?tx_posapaxmlimport_pinews%5Buid%5D=142777

http://www.austria.com/psychisch-bedingte-krankenstaende-nehmen-zu---ak-fordert-praevention/4695852

http://www.vol.at/psychisch-bedingte-krankenstaende-nehmen-zu---ak-fordert-praevention/4695852

http://www.osttirol-online.at/aktuelles/welt-news/131976-psychisch-bedingte-krankenstaende-nehmen-zu.html

http://www.salzburg24.at/psychisch-bedingte-krankenstaende-nehmen-zu---ak-fordert-praevention/4695852

http://wirtschaftsblatt.at/archiv/printimport/4972061/Psychisch-bedingte-Krankenstaende-steigen

http://www.taxi40100.at/index.php?id=216&action=detail&apaid=1429352260

http://www.salzburg.com/nachrichten/gesundheit/sn/artikel/psychisch-bedingte-krankenstaende-nehmen-zu-192885/

http://www.news.at/a/psychisch-krankenstand-6327159

http://www.buergermeisterzeitung.info/mehrModal.php?newsNr=14026&tb=1

http://tv.orf.at/program/orf2/20160421/762812401/411640

http://tvthek.orf.at/program/heute-konkret/4660549

 

Positionierung / Ziele der Fachabteilung

Unser genereller Arbeitsauftrag ist die Verankerung der A&O-Psychologie in Österreich.
Die Arbeit an der Erreichung dieses mittel- bis langfristigen Ziels ist die Aufgabe der FA A&O-Psychologie. Die hierfür notwendigen Aktivitäten sind sowohl auf politischer und Lobbying- Ebene zu setzen als auch im PR- und Marketing-Bereich.

Ständige Aufgaben der Fachabteilung

    • Informationsveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen
    • GkPP-Listenführung der A&O-PsychologInnen
    • Kontaktpflege mit im Bereich A&O-Psychologie meinungsbildend und politisch relevanten Institutionen und Gruppierungen (Ministerien, Berufsvertretungen, Gewerkschaften, Kammern, Versicherungen etc.)
    • Weiterbildung in der GkPP und Kooperation mit Weiterbildungsinstitutionen
    • Konzeption von Weiterbildung für A&O-PsychologInnen in Kooperation mit der Fabrik
    • Vorschläge für die Anschaffung von Fachliteratur für die GkPP-Bibliothek
    • Erschließung des Arbeitsmarktes für A&O-PsychologInnen
    • Enge Zusammenarbeit mit der AG Arbeitspsychologie und Förderung von Projekten

     

    Zurück

 


Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz

In der Praxis gewinnt die Arbeitspsychologie auch in der betrieblichen Gesundheitsförderung an Bedeutung. Die Bundesregierung bekennt sich auch 2008 zu einer Weiterentwicklung und dem Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung. Derzeit ist ein Entwurf für ein Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz in Begutachtung.

Auch wenn wir nicht dazu eingeladen wurden eine Stellungnahme abzugeben, sind wir aufgrund unserer Vernetzungsarbeit über die Positionierung der für den Arbeitnehmerschutz relevanten Einrichtungen informiert. Als Folge der in den vergangenen Jahren geführten Kooperationsgespräche kann beispielsweise das Seminarangebot von AUVA-ExpertInnen genannt werden. Seit 2008 wird im AUVA-Kursangebot regelmäßig das Fachseminar „Rechtliche Grundlagen des ArbeitnehmerInnenschutzes für PsychologInnen“ angeboten (siehe WEITERBILDUNG  Veranstaltungen).


Zurück

Normungsausschuss

Die GkPP ist Mitglied des Österreichischen Normungsinstituts. Wir arbeiten kontinuierlich aktiv im Normungsausschuss  ON-K 249 „Dienstleistungen und Prozesse der Personalentwicklung“ mit.
Die Arbeit der GkPP in und für den ÖNORM-Ausschuss hat mit einer kritischen Stellungnahme zur ÖNORM EN ISO-10075 (3-teilige Norm zur Messung von psychischer Belastung am Arbeitsplatz) 2003 begonnen.

Die ÖNORM D 4000 „Anforderungen an Prozesse und Methoden in der Personalauswahl und –entwicklung“ haben wir wesentlich mitgestaltet. Diese und alle anderen gültigen Normen sind über das Österreichische Normungsinstitut www.on-norm.at zu beziehen.

Neben Stellungnahmen zu internationalen Normungsentwürfen, die wir laufend abgeben, beschäftigen wir uns gegenwärtig mit Überlegungen zu einer Ö-Norm-Regel im Bereich „Betriebliche Gesundheitsförderung“.

Voraussetzung zur Erfüllung unseres Arbeitsauftrags der Verankerung der A&O-Psychologie in Österreich ist eine intensive und laufende inhaltliche Auseinandersetzung mit arbeits- und organisationspsychologischem Fachwissen, um eine fundierte sowie den aktuellen Entwicklungen (europaweit und international) entsprechende Standortbestimmung vornehmen und nach außen tragen zu können.


Zurück

Betriebliche Gesundheitsförderung in Europa und international

Ein Grundgedanke der GkPP bezüglich der betrieblichen Gesundheitsförderung UND des ArbeitnehmerInnenschutzes  ist:

Arbeit erhält (psychisch) gesund oder macht (psychisch) krank, je nachdem ob wir einer gesundheitsförderlichen oder krankmachenden Arbeitssituation ausgesetzt sind.

 

ArbeitnehmerInnenschutz und Gesundheitsförderung sind gemeinsam Bestandteil eines modernen betrieblichen Gesundheitsmanagements was auch in der Definition von betrieblicher Gesundheitsförderung zum Ausdruck kommt:

„Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.“
„Luxemburger Deklaration“, November 1997.
http://www.netzwerk-bgf.at/mediaDB/MMDB123866_Luxemburg%20Deklaration%20deutsch.pdf

Eine Auffassung von Gesundheitsförderung, die sich auch in einer Neuorientierung des traditionellen Arbeitsschutzes (ArbeitnehmerInnenschutz) in Gesetzgebung und Praxis (eingeleitet durch die Richtlinie des Rates 89/391/EWG) bemerkbar macht.

http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=de&numdoc=31990L0270&model=guichett

„Konzentrierte sich betriebliche Gesundheitspolitik jahrzehntelang auf den betrieblichen Arbeitsschutz und das VERMEIDEN und BESEITIGEN gesundheits-gefährdender Arbeitsbedingungen (Schröder und Sochert 1989, Klotter 1999) und Verhaltensweisen, so wird inzwischen vermehrt auch nach Möglichkeiten der Entwicklung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen und Verhaltensweisen gefragt.“

Ulich, E. (2001). Arbeitspsychologie. vdf, Hochschulverlag an der ETH Zürich; Stuttgart: Schäffer-Poeschel Verlag; S.485.

Eine Gesundheitsförderung, die den Einfluss der sich verändernden Lebens- Freizeit- und Arbeitsbedingungen als entscheidender Einflussfaktor auf die Gesundheit anerkennt, aus der ergibt sich eine Forderung:
„Die Art und Weise, wie eine Gesellschaft die Arbeit, die Arbeitsbedingungen und die Freizeit organisiert, sollte eine Quelle von Gesundheit und nicht der Krankheit sein. Gesundheitsförderung schafft sichere, befriedigende und anregende Arbeits- und Lebensbedingungen.“
WHO/Europa „Ottawa-Charta“, 1986.

http://www.euro.who.int/AboutWHO/Policy/20010827_2?language=German

Dieses Ziel in der Gesundheitsförderung zeigt, dass …
Damit wird deutlich, dass die WHO die in den Arbeits- und Sozialwissenschaften gefundene Beziehung zwischen der Qualität des Arbeitslebens und der allgemeinen Lebensqualität in ihrer Konzeption von Gesundheit integriert hat.“

Ulich, E., Wülser M. (2005). Gesundheitsmanagement im Unternehmen. Arbeitspsychologische Perspektiven. Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr.Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden; S.17.

 

Wie diese Arbeitsbedingungen beschaffen sein sollten, darüber hat sich die Kommission bereits seit 2001 Gedanken gemacht:
In den Mitteilungen der Kommission wurden 2001 Indikatoren für die Qualität von Arbeitsplätzen definiert: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=113&langId=en

Vor allem die Erste Kategorie – Merkmale des Arbeitsplatzes - beziehen sich auf arbeitspsychologische Gestaltungsmerkmale (z.b.: Intrinsische Qualität der Arbeitsplätze), so werden als potenzielle Indikatoren die Arbeitszufriedenheit „...unter Berücksichtigung von Arbeitsplatzcharakteristiken, Art des Arbeitsvertrages und Arbeitszeit sowie Qualifikationsniveau bezogen auf die Arbeitsplatzanforderungen“ genannt.

Zurück

 



© 2009-2019 by GkPP | Impressum