FACHABTEILUNG ARBEITS- und ORGANISATIONSPSYCHOLOGIE


Service / Information
| Rahmenbedingungen | ZertifizierungsrichtlinieBerufspolitik | Links | Archiv

Zertifizierungsrichtlinie

Zertifizierungsrichtlinie für A&O-PsychologInnen ab 1. 1. 2016

Formular Zertifizierungsantrag 2016

Formular Fortbildung 2016

GkPP-Fortbildung für die Zertifizierung

 

Ende der Übergangsregelung für die Zertifizierungsrichtlinie 2014 für A&O-PsychologInnen

mit 31. 12. 2016. Nach dieser Richtlinie kann nicht mehr zertifiziert werden.

Allle Zertifizierungen behalten ihre Gültigkeit, die Fortbildungsverpflichtung richtet sich für alle zertifizierten A&O-PsychologInnen nach der neuen Richtlinie 2016.

 

Ab 1. 1. 2016 gilt die neue Richtlinie beider Berufsverbände zur Zertifizierung von A&O-PsychologInnen.. Zertifikate A&O-Psychologie können nur von den Berufsverbänden GkPP und BÖP ausgestellt werden.

  • Es sind Theorienachweise aus verschiedenen Themenclustern zu erbringen, siehe Formular Zertifizierungsantrag - das Gesamtausmaß beträgt 90 Stunden.

    Nachweise für die theoretischen Kompetenzen (Cluster 1-3) dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Gesundheitspsychologische Inhalte aus dem Lehrgang Gesundheitspsychologie können im Ausmaß von maximal 45 Stunden angerechnet werden.

  • Verpflichtend nachzuweisen sind Kenntnisse des ASchG (Cluster 1) und Kenntnisse zur Evaluierung psychischer Belastungen (Cluster 3)
  • Auf die Verschränkung von Theorie und Praxis ist zu achten: Der Erwerb der Praxiskompetenz muss zumindest im Umfang von 500 Stunden begleitend zum Theorieerwerb stattfinden (Theorie-Crash-Kurse sind somit nicht zielführend und können nicht im vollen Umfang anerkannt werden)
  • Insgesamt sind 1600 Stunden psychologischer Praxis nachzuweisen, davon arbeitspsychologische Praxis im Ausmaß von 1000 Stunden aus mindestens zwei unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern.
  • Supervision hat während des Praxiserwerbs regelmäßig zu erfolgen und beträgt midestens 25 Stunden.

 

Zertifizierung

Die Qualifikationsnachweise in Theorie und Praxis werden mithilfe der aktuell gültigen Richtlinie von beiden Berufsverbänden einheitlich geprüft.
Zertifikate können nur von den Berufsverbänden vergeben werden.

Einreichung

Ihre Unterlagen (vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formulare sowie Nachweise ein Kopie) schicken Sie in Papierform (nicht elektronisch!) zur Prüfung an die GkPP, Margaretenstr. 72/3, 1050 Wien.

Wir bitten ausschließlich Unterlagen einzureichen, die der Richtlinie 2016 entsprechen, d. h.:

- nicht älter als 5 Jahre sind

- von Fachpersonen (insbesondere Arbeits- und OrganisationspsychologInnen) unterrichtet wurden

- das Thema basierend auf arbeits- und organisationspsychologischen Theorien/Techniken/Methoden behandelt wurden (z. B. nicht klinisch-psychologisch).

Zusätzlich bitten wir Sie, den Nachweis des Studienabschlussen im Hauptfach Psychologie beizulegen.


Ihre Nachweise werden innerhalb von 14 Tagen geprüft, bei Nachfragen werden Sie kontaktiert. Danach wird Ihnen Ihr Zertifikat zugestellt, und sie werden in die Liste der zertifizierten Arbeits-und OrganisationspsychologInnen der GkPP und der CD-Rom der AUVA aufgenommen.

 

Für GkPP Mitglieder (Normaltarif) ist die Zertifizierung als Arbeits- und Organisationspsycholog/e/in eine Serviceleistung der Berufsvertretung und kostenlos, ebenso ein jährliches Update.

Für Nicht-Mitglieder wird ab dem 1. 1. 2017, mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie (nach der Übergangsfrist), für die Zertifizierung eine Eintragungsgebühr von € 140,- und eine jährliche Update-Gebühr
von jeweils € 50,-
eingehoben.

Fortbildung Arbeits- und Organisationspsychologie

Die jährliche Fortbildungsverpflichtung beträgt mindestens 16 Stunden. In einem Durchrechnungszeitraum von 3 Jahren sind insgesamt mindestens 48 Stunden arbeits- und organisationspsychologische Fortbildung zu belegen. Als Fortbildung gilt auch arbeits- und organisationspsychologische Intervision oder Supervision und kann bis zur Hälfte des geforderten Fortbildungsausmaßes als Fortbildung im Sinne der Fortbildungsverpflichtung gewertet werden.

Anerkannt werden alle arbeits- und organisationspsychologischen Fortbildungsseminare der GkPP A&O Fortbildung sowie die Fortbildung Notfallpsychologie der GkPP; weiters einschlägige Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen anderer AnbieterInnen (z. B. BÖP, Arbeiterkammer Wien (AK), Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), Fonds Gesundes Österreich (FGÖ), Tagungen, Kongresse etc.) sowie arbeits- und organisationspsychologische Intervision und Supervision.

Nachweis der laufenden praktischen Tätigkeit

Die laufende praktische Tätigkeit (work experience) als Arbeits- und Organisationspsychologe ist auf Aufforderung nachzuweisen. Der nachzuweisende Umfang der praktischen psychologischen Tätigkeit beträgt mindestens 400 Stunden pro Jahr, davon müssen mindestens 200 Stunden arbeits- und organisationspsychologische Praxis sein.

In einem Durchrechnungszeitraum von 3 Jahren sind insgesamt mindestens 1200 Stunden psychologische Praxis nachzuweisen. Davon müssen mindestens 600 Stunden arbeits- und organisationspsychologische Praxis sein.

 

 

 

 

 

 

 



© 2009-2019 by GkPP | Impressum